Ausbildung & Reha: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Kompetenzfeststellung verlinkt |
Erstunterweisung verlinkt |
||
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
* [[Eignungsfeststellung]] – klärt, ob ein konkretes Berufsfeld tatsächlich passt | * [[Eignungsfeststellung]] – klärt, ob ein konkretes Berufsfeld tatsächlich passt | ||
* [[Förderplanung]] – aus einer Einschätzung wird ein konkreter, überprüfbarer Förderplan: Kreislauf, SMART-Ziele, rechtlicher Rahmen (SGB IX) | * [[Förderplanung]] – aus einer Einschätzung wird ein konkreter, überprüfbarer Förderplan: Kreislauf, SMART-Ziele, rechtlicher Rahmen (SGB IX) | ||
* [[Erstunterweisung]] – die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung zum Ausbildungsstart, berufsübergreifend nach § 12 ArbSchG, mit strengerer Halbjahresfrist für Jugendliche nach § 29 JArbSchG | |||
== Weiterbildung == | == Weiterbildung == | ||
Version vom 11. September 2026, 04:30 Uhr
Ausbildung & Reha sammelt Wissen rund um die berufliche Rehabilitation im Garten- und Landschaftsbau (BVB-Reha) – Verfahren wie Ankommensphase, Eignungsfeststellung, Potenzialanalyse und Förderplanung.
Grundlagen
- BVB und BVB-Reha – was eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist, die Varianten BvB 1 bis 3, Ankommensphase, Kompetenzanalyse und Förderzielbereiche
- Kompetenzfeststellung – Oberbegriff für Potenzialanalyse, Eignungsfeststellung und die Kompetenzanalyse in der BVB; in der Reha ergänzt durch Verfahren wie MELBA und IDA
- Reha-Ausbildung – Regelausbildung mit Unterstützung vs. Fachpraktiker-Sonderausbildung, Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke, Finanzierung
- Potenzialanalyse – Stärken und Interessen erkennen, meist schon in der Schule, als erster Schritt der Berufsorientierung
- Eignungsfeststellung – klärt, ob ein konkretes Berufsfeld tatsächlich passt
- Förderplanung – aus einer Einschätzung wird ein konkreter, überprüfbarer Förderplan: Kreislauf, SMART-Ziele, rechtlicher Rahmen (SGB IX)
- Erstunterweisung – die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung zum Ausbildungsstart, berufsübergreifend nach § 12 ArbSchG, mit strengerer Halbjahresfrist für Jugendliche nach § 29 JArbSchG
Weiterbildung
Ein Überblick über die berufsbegleitende Weiterbildung, die Frank selbst absolviert: ReZA (Rehabilitation zur Arbeit).