BVB und BVB-Reha
BVB steht für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme – ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. BVB-Reha ist der in der Praxis gebräuchliche Sammelbegriff für die beiden rehabilitationsspezifischen Varianten dieser Maßnahme, die sich gezielt an Menschen mit Behinderungen richten – etwa bei uns im Garten- und Landschaftsbau.
Kurz gesagt
Eine BVB ist noch keine Ausbildung, sondern eine Maßnahme davor: Berufsorientierung, Kompetenzfeststellung und gezielte Vorbereitung, damit die anschließende Ausbildung passt. BVB-Reha (fachlich: BvB 2 und BvB 3) ist die Variante für Menschen, die dafür besondere, behinderungsspezifische Unterstützung brauchen.
Was ist eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme?
Rechtsgrundlage der BVB sind die §§ 51 ff. SGB III; für die rehabilitationsspezifischen Varianten zusätzlich § 117 SGB III sowie Regelungen des SGB IX. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit, die den bundeseinheitlichen Rahmen im „Fachkonzept Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen – BvB 1 bis 3" festlegt.
Ziel ist vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in eine Berufsausbildung; nur wenn das aus in der Person liegenden Gründen nicht möglich ist, wird alternativ die Aufnahme einer Beschäftigung vorbereitet. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen ohne Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
- die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen,
- denen die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Profil nicht gelungen ist, oder
- die eine landesrechtlich geregelte Helfer- oder Assistenzausbildung abgeschlossen haben und sich beruflich neu orientieren möchten.
Die Teilnahme ist grundsätzlich in Vollzeit (39 Stunden/Woche) vorgesehen; Teilzeit ist ab mindestens 20 Stunden/Woche möglich, etwa bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder aufgrund von Art oder Schwere einer Behinderung.
Die drei Varianten: BvB 1, BvB 2, BvB 3
| Variante | Rechtsgrundlage | Zielgruppe / Besonderheit |
|---|---|---|
| BvB 1 | §§ 51 ff. SGB III | Allgemeine BVB für junge Menschen ohne besonderen rehabilitationsspezifischen Unterstützungsbedarf |
| BvB 2 | § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB III | Für Menschen mit Behinderungen, die besondere Leistungen zur Teilhabe benötigen, aber nicht auf eine spezialisierte Einrichtung angewiesen sind – wohnortnah, ambulant |
| BvB 3 | § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB III i. V. m. § 51 SGB IX | Für besonders ausgeprägten Förderbedarf – in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, bei Bedarf auch mit internatsmäßiger Unterbringung |
BVB-Reha bezeichnet in der Praxis BvB 2 und BvB 3 zusammen – also die beiden Varianten, die gezielt auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind. Sie unterscheiden sich von der allgemeinen BvB 1 u. a. durch einen höheren Betreuungsschlüssel, zusätzliche Professionen (z. B. Ärzte), notwendige Barrierefreiheit sowie methodisch und didaktisch angepasste Konzepte und Materialien. Ein weiteres Ziel der BVB-Reha ist ausdrücklich die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Teilnehmenden.
Das eingesetzte Personal – insbesondere die Bildungsbegleitung – verfügt über rehabilitationsspezifische Qualifikationen wie die ReZA. Ergänzend gehören zur BVB-Reha eine sozialpädagogische Begleitung (u. a. Unterstützung im Umgang mit der Behinderung, Information über Nachteilsausgleiche) und eine psychologische Begleitung (u. a. Einzel- und Gruppenberatung, Zusammenarbeit mit behandelnden Therapeuten, Prävention von Abbrüchen).
Ablauf: Ankommensphase und Kompetenzanalyse
Jede BVB beginnt nicht direkt mit fachlicher Qualifizierung, sondern mit einer Kompetenzanalyse – der wesentlichen Grundlage für die individuelle Förder- und Qualifizierungsplanung. Ziel ist ein Stärken-Schwächen-Profil, das berufliche Anforderungen berücksichtigt.
Die Ankommensphase
Die Kompetenzanalyse beginnt mit einer Ankommensphase. Bei der allgemeinen BvB 1 umfasst sie in der Regel die erste Woche; bei BVB-Reha (BvB 2 und BvB 3) beträgt sie grundsätzlich zwei Wochen und kann im Einzelfall individuell verkürzt werden – etwa wenn bereits eine andere Leistung beim gleichen Maßnahmeträger absolviert wurde.
Ziele der Ankommensphase sind unter anderem, dass die Teilnehmenden als Gruppe zusammenfinden, das eingesetzte Personal und die Räumlichkeiten kennenlernen und einen Überblick über Inhalte und Ziele der Maßnahme erhalten. Bei der BVB-Reha kommen weitere Ziele hinzu: ein schrittweiser Übergang von der Schule in die Arbeitswelt mit steigender täglicher Ausdauerbelastbarkeit, das Gefühl, willkommen zu sein und gerne mitzuarbeiten (zur Vorbeugung unentschuldigter Fehlzeiten und Abbrüche), sowie das Kennenlernen der Teilhabemöglichkeiten im Rahmen der Maßnahme.
Die gesamte Kompetenzanalyse (inklusive Ankommensphase) dauert im Regelfall bis zu fünf Wochen bei BvB 1, bis zu sechs Wochen bei BvB 2 (bei Teilzeit bis zu acht Wochen) und bis zu acht Wochen bei BvB 3 – in Ausnahmefällen verkürzbar, jedoch nicht unter vier Wochen.
Was in der Kompetenzanalyse ausdrücklich NICHT erlaubt ist
Psychometrische Testverfahren und Persönlichkeitstests dürfen laut Fachkonzept nicht eingesetzt werden. Verpflichtend sind stattdessen simulations- bzw. handlungsorientierte Verfahren, handlungsorientierte berufsbezogene Verfahren/Arbeitsproben und biografieorientierte Verfahren – optional ergänzt durch Tests oder Fragebögen zu schulischen Basiskompetenzen und berufsbezogenen Interessen.
In der Regel erproben sich die Teilnehmenden in drei der vom Maßnahmeträger angebotenen Berufsfelder – bei uns etwa GaLaBau, Hauswirtschaft, Verkauf und Büromanagement.
Die fünf Förderzielbereiche
Nach der Kompetenzanalyse gliedert sich die weitere Förderung bedarfsgerecht in fünf Förderzielbereiche mit jeweils modularen Förder- und Qualifizierungssequenzen:
- Grundkompetenzen – Sprachförderung, Schlüsselkompetenzen, digitale Kompetenzen, IT- und Medienkompetenz
- Berufsorientierung/Berufswahl – Abgleich individueller Kompetenzen mit betrieblichen bzw. einrichtungsbezogenen Orientierungspraktika, Stärkung der Berufswahlkompetenz
- Berufliche Grundfähigkeiten – Motivation, persönliche Fähigkeiten, berufliche Grundfertigkeiten, Bewerbungstraining
- Berufsspezifische Qualifizierung – vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen für den gewählten Zielberuf, betriebliche Qualifizierungspraktika
- Erwerb Hauptschulabschluss – Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses
Förderdauer
Die Förderdauer beträgt regelmäßig bis zu zwölf Monate – auch bei BVB-Reha. In begründeten Fällen kann sie individuell auf bis zu 24 Monate verlängert werden, etwa wenn Menschen mit Sinnes- oder Körperbehinderungen einen längeren Zeitrahmen benötigen, um sich in betrieblichen Umgebungen zurechtzufinden, oder um bis zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn (spätestens zum 30. September) zu überbrücken.
Bezug zur Praxis
- Der Begriff „BVB-Reha" bezeichnet keine eigene Rechtsform, sondern umgangssprachlich die rehabilitationsspezifischen Varianten BvB 2 und BvB 3 – wichtig, um Fachbegriffe im Austausch mit der Agentur für Arbeit richtig einzuordnen.
- Die zwei Wochen Ankommensphase sind kein informeller Brauch, sondern im Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich für BvB 2/3 vorgesehen.
- Die Beschränkung auf handlungsorientierte statt psychometrische Testverfahren erklärt, warum sich die Kompetenzfeststellung in der Praxis eher wie eine Reihe konkreter Aufgaben (Sprache, Mathematik, Allgemeinwissen, Teamübungen, praktisches Geschick) anfühlt als wie ein klassischer Persönlichkeitstest.
- Die ReZA-Weiterbildung für Ausbilder ist kein Zufall, sondern im Fachkonzept selbst als Qualifikationsanforderung für das Personal in der BVB-Reha genannt.
Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit: „Fachkonzept Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen – BvB 1 bis 3", BA-Zentrale AM 41 GR 31, Neufassung April 2022 (Stand 29.04.2022)