Reha-Ausbildung

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Die Reha-Ausbildung ist eine Berufsausbildung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation – speziell auf den Förderbedarf von Menschen mit Behinderung zugeschnitten, mit dem Ziel einer dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Anders als die BVB-Reha, die auf eine Ausbildung erst vorbereitet, ist die Reha-Ausbildung die Ausbildung selbst.

Kurz gesagt
Es gibt zwei Wege: eine ganz normale Ausbildung mit zusätzlicher Unterstützung (Regelausbildung), oder – wenn Art und Schwere der Behinderung das nicht zulassen – eine inhaltlich angepasste Sonderausbildung mit Fachpraktiker-Abschluss nach § 66 BBiG bzw. § 42r HwO.

Formen der Reha-Ausbildung

Regelausbildung mit Unterstützung

Eine Ausbildung in einem regulären, anerkannten Ausbildungsberuf – inhaltlich unverändert, aber mit zusätzlicher Unterstützung:

  • Sozialpädagogische Begleitung
  • Stützunterricht bzw. ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
  • Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)
  • Nachteilsausgleiche bei Prüfungen nach § 65 BBiG (z. B. verlängerte Prüfungszeit, technische Hilfsmittel, Einzelprüfungen, Pausenregelungen)

Sonderausbildung nach § 66 BBiG / § 42r HwO

Wenn Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung im regulären Beruf ausschließt, können die zuständigen Kammern auf Antrag eigene Ausbildungsregelungen nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erlassen. Die Ausbildungsinhalte werden dabei aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt, aber unter Berücksichtigung des allgemeinen Arbeitsmarktes vereinfacht bzw. angepasst.

Diese Ausbildungsgänge führen zu Fachpraktiker-Abschlüssen – keinem vollwertigen Berufsabschluss, aber einer anerkannten, arbeitsmarktrelevanten Qualifikation. Sie sind nicht bundeseinheitlich geregelt; die Kammern legen ihre Ausbildungsregelungen jeweils selbst fest.

Fachpraktiker-Beruf Anlehnung an
Fachpraktiker/in Küche Koch/Köchin
Fachpraktiker/in Holzverarbeitung Tischler/in
Fachpraktiker/in Hauswirtschaft Hauswirtschafter/in
Fachpraktiker/in Metallbau Metallbauer/in
Fachpraktiker/in Garten- und Landschaftsbau GaLaBauer/in

Aufstiegsmöglichkeit
Wer während einer Fachpraktiker-Ausbildung entsprechende Leistungen zeigt, kann in eine reguläre Ausbildung „aufsteigen" – die Sonderausbildung ist keine Einbahnstraße.

ReZA-Pflicht für Ausbilder
Wer nach § 66 BBiG / § 42r HwO ausbildet, muss die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) nachweisen oder in Kooperation mit einer ReZA-qualifizierten Fachkraft arbeiten.

Besondere Lernorte: BBW und BFW

Berufsbildungswerke (BBW)

Berufsbildungswerke richten sich an junge Menschen (etwa 16–25 Jahre) mit hohem Förderbedarf, die noch keine Erstausbildung haben. Nach Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW):

  • 51 Berufsbildungswerke an über 50 Standorten bundesweit
  • Ausbildung in über 200 Berufen
  • rund 16.000 junge Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen jährlich in dualer Ausbildung
  • 66 % der Absolventinnen und Absolventen finden nach bestandener Prüfung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt

Prinzip: „Alles unter einem Dach" – Ausbildung, integrierte Berufsschule, Wohnen (auch im Internat) und Fachdienste (medizinisch, psychologisch, sozialpädagogisch) an einem Ort. Finanziert wird die Ausbildung im BBW über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) der Bundesagentur für Arbeit.

Berufsförderungswerke (BFW)

Berufsförderungswerke richten sich dagegen vorrangig an Erwachsene, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können und eine Umschulung benötigen – Voraussetzung ist in der Regel eine bereits abgeschlossene Erstausbildung. Nach Zahlen des Bundesverbands Deutscher Berufsförderungswerke (BV BFW):

  • 28 BFW-Hauptstandorte, mit fast 100 Standorten bundesweit vertreten
  • rund 12.000 Plätze

Die Umschulung im BFW dauert in der Regel verkürzt 2 Jahre. Finanziert wird sie je nach zuständigem Reha-Träger über die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die Unfallversicherung; während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt (siehe unten).

Kooperative und integrative Modelle

Modell Beschreibung
Kooperative Reha-Ausbildung Praxis im Betrieb, Theorie in der Berufsschule sowie ergänzender Förderunterricht beim Bildungsträger
Integrative Reha-Ausbildung Ausbildung überwiegend beim Bildungsträger, mit eingebetteten betrieblichen Praxisphasen
Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) Ausbildung direkt im Betrieb, mit sozialpädagogischer Begleitung durch einen Bildungsträger

Dauer und Abschlüsse

Ausbildungsform Dauer Abschluss
Regelausbildung mit Unterstützung 2–3,5 Jahre IHK-/HWK-Berufsabschluss
Sonderausbildung § 66 BBiG / § 42r HwO 2–3 Jahre Fachpraktiker-Abschluss
Umschulung im BFW i. d. R. 2 Jahre (verkürzt) IHK-/HWK- bzw. sonstiger Kammerabschluss
Ausbildung im BBW 2–3,5 Jahre IHK-/HWK- oder Fachpraktiker-Abschluss

Finanzierung und Unterhaltssicherung

Leistung Höhe Rechtsgrundlage
Ausbildungsgeld 276 €/Monat im Elternhaushalt, 666 €/Monat in eigener Wohnung (Stand 2025/2026) § 122 SGB III
Ausbildungsvergütung (betrieblich) nach Tarif bzw. Vereinbarung Ausbildungsvertrag
Übergangsgeld 68 % des letzten Nettoarbeitsentgelts ohne Kind, 75 % mit Kind § 66 SGB IX
Maßnahme-, Fahrt- und Unterkunftskosten in der Regel vollständig je nach zuständigem Reha-Träger

Hinweis zu den Euro-Beträgen
Die genauen, jährlich angepassten Beträge für Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe legt die Bundesagentur für Arbeit in einer eigenen Weisung fest. Für eine verbindliche Beratung sollte diese aktuelle Weisung direkt herangezogen werden.

Rechtlicher Rahmen

  • § 49 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), Grundlage für Reha-Ausbildungen allgemein
  • §§ 56–63 SGB IX – Finanzierung der Leistungen zur Berufsausbildung
  • § 65 BBiG – Nachteilsausgleiche bei Prüfungen
  • § 66 BBiG / § 42r HwO – besondere Ausbildungsregelungen (Fachpraktiker-Ausbildungen)
  • § 122 SGB III – Ausbildungsgeld
  • § 66 SGB IX – Höhe und Berechnung des Übergangsgelds

Bezug zur Praxis

  • Die Entscheidung zwischen Regelausbildung mit Unterstützung und Fachpraktiker-Sonderausbildung hängt nicht vom Wunsch, sondern von Art und Schwere der Behinderung ab – und wird individuell im Rahmen von Eignungsfeststellung und Förderplanung geklärt.
  • Wer in einem Fachpraktiker-Beruf ausbildet, kommt an der ReZA-Qualifikation nicht vorbei – das ist keine Kür, sondern gesetzlich verankerte Voraussetzung.
  • Die Fachpraktiker-Ausbildung ist kein Auslaufmodell und keine Sackgasse: Mit guten Leistungen ist der Wechsel in eine reguläre Ausbildung möglich.

Quellen:

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