Berichtsheft
Was ist ein Berichtsheft?
Das Berichtsheft (offiziell: Ausbildungsnachweis) ist ein Pflichtdokument, das während der gesamten Ausbildung geführt wird. Für die Werker-Ausbildung im Gartenbau nach § 66 BBiG (alle Fachrichtungen, also auch Garten- und Landschaftsbau) regelt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Führung in eigenen Richtlinien[1]. Das Führen des eigentlichen Ausbildungsnachweises (Teil 2.1) ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung – eine nicht ordnungsgemäße Führung kann zur Nichtzulassung führen.
Der Ausbildungsbetrieb stellt das Berichtsheft zu Beginn der Ausbildung kostenlos zur Verfügung; der/die Auszubildende erhält während der Arbeitszeit ausreichend Gelegenheit, es zu führen.
Aufbau: sechs Teile
Das Berichtsheft für Werker/Werkerin im Gartenbau umfasst laut Richtlinie sechs Teile:
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| 1. Informationsteil | Individueller betrieblicher Ausbildungsplan, weitere vertragliche Regelungen, Angaben zur/zum Auszubildenden, Liste besuchter überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen (mit Bescheinigungen dahinter abgeheftet), Angaben zum Ausbildungsbetrieb, Betriebsskizze |
| 2. Ausbildungsnachweis und ergänzende Angaben | 2.1 Ausbildungsnachweis (Tagesberichte je Kalenderwoche) – Pflichtteil; 2.2 Ergänzende Angaben zu einzelnen Wochentagen |
| 3. Pflanze der Woche | Eine Pflanzenbeschreibung pro Ausbildungswoche |
| 4. Erfahrungsberichte und Projekte | Rund 25 Berichte/Projektbeschreibungen über die gesamte Ausbildungszeit zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte |
| 5. Pflanzenschutz und Düngung im Betrieb | Betriebliche Pflanzenschutz- und Düngungsmaßnahmen |
| 6. Betriebliche Organisationen | Verbände, Behörden, Selbsthilfeeinrichtungen und weitere wichtige Adressen |
Der Ausbildungsnachweis: Wochenbericht mit Tageseinträgen
In Niedersachsen wird der Ausbildungsnachweis als Wochenbericht geführt: Ein Blatt pro Kalenderwoche, in dessen Kopfzeile Anfangs- und Enddatum der Woche eingetragen werden. Für jeden einzelnen Wochentag werden darauf das Wetter (Niederschlag, Höchst- und Tiefsttemperatur, Wetterbeschreibung) sowie die ausgeführten Tätigkeiten, Inhalte der überbetrieblichen Ausbildung, Berufsschulthemen und Ausfallzeiten eingetragen.
Das ist keine Wahlmöglichkeit und auch keine Umstellung im Laufe der Ausbildung von Tages- auf Wochenberichte – das Wochenbericht-Format wird in Niedersachsen von Beginn bis zur Abschlussprüfung durchgehend verwendet. Nicht unterschriebene Tagesberichte gelten als fehlend; sowohl Auszubildende/r als auch Ausbilder/in müssen unterschreiben.
Pflanze der Woche
Die Richtlinie empfiehlt, pro Ausbildungswoche eine Pflanzenbeschreibung nach eigener Wahl oder nach Vorgabe des Ausbilders anzufertigen – Zeichnungen, Katalogbilder oder Fotos sind dabei zulässig. In der Praxis wird daraus oft ein kleiner Pflanzensteckbrief mit Name, Standortansprüchen, Pflegeaufwand und typischer Verwendung im GaLaBau. Über die Ausbildungszeit entsteht so ein persönliches kleines Pflanzenlexikon.
Erfahrungsberichte und Projekte
Während der gesamten Ausbildungszeit sollen laut Richtlinie rund 25 Erfahrungsberichte beziehungsweise Projektbeschreibungen entstehen – zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte. Passende Beispielthemen liegen dem Berichtsheft als Liste bei. Die Berichte sind damit in erster Linie ein fachliches Reflexionswerkzeug, kein Bestandteil der individuellen Förderplanung.
Angaben zu Betrieb und Auszubildendem
Teil 1 des Berichtsheftes enthält unter anderem Angaben zum Ausbildungsbetrieb (Betriebsgröße, Kulturen, Flächen, Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Materialien, Geräte, Mitarbeiter, Arbeitsschwerpunkte, Fachliteratur) sowie die persönlichen Angaben zur/zum Auszubildenden – vollständig bis zur Zwischenprüfung einzutragen und von beiden Seiten zu unterschreiben.
Darüber hinaus lohnt es sich in der Praxis, alle im Laufe der Ausbildung erworbenen Zertifikate und Zeugnisse (Erste-Hilfe-Schein, Motorsägen-Lehrgang, Zwischenzeugnisse der Berufsschule, Praktikumsbescheinigungen) zusätzlich zentral zu sammeln – das ist keine eigene Rubrik der Richtlinie, spart aber bei Prüfungszulassung und späterer Bewerbung viel Sucherei.
Kontrolle
Der/die Ausbilder/in muss die Einträge regelmäßig und zeitnah, mindestens jedoch einmal monatlich, prüfen und mit Datum abzeichnen. Die Landwirtschaftskammer und der Prüfungsausschuss können das Berichtsheft einsehen; Zwischenkontrollen durch die Landwirtschaftskammer sind jederzeit möglich.
Warum sich der Aufwand lohnt
Ein sorgfältig geführtes Berichtsheft ist mehr als das Pflichtformular für die Prüfungszulassung: Es hilft, Ausbildungsbetrieb und Arbeitsabläufe zu verstehen, macht Fortschritt über die Erfahrungsberichte sichtbar und ist eine wichtige Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung.
Verwandt
Anmerkungen
- ↑ Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Richtlinien zur Führung des schriftlichen Ausbildungsnachweises/Berichtsheftes im Ausbildungsberuf Werker/Werkerin im Gartenbau (alle Fachrichtungen), Stand 08/2012.