Suchterkrankungen

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Suchterkrankungen sind chronische, rückfallgefährdete Erkrankungen mit einem starken, oft kaum steuerbaren Verlangen nach einer Substanz oder einem Verhalten – trotz negativer Folgen. Unterschieden werden stoffgebundene Süchte (z. B. Alkohol, Cannabis, Medikamente) und Verhaltenssüchte (z. B. Glücksspiel, exzessives Gaming).

Kurz gesagt
Sucht gilt heute als chronische Erkrankung mit nachweisbaren Veränderungen im Belohnungssystem des Gehirns – nicht als Charakterschwäche oder reines Willensproblem.

Grundlagen

Merkmal Angabe
ICD-10-GM F10–F19 (Störungen durch psychotrope Substanzen, je nach Stoff) · F63.0 (Pathologisches Glücksspiel)
ICD-11 (WHO, seit 2022) 6C40–6C4Z (Substanzen) · 6C50 (Glücksspielbezogene Störung) · 6C51 (Gamingstörung – seit 2022 erstmals offiziell als eigene Diagnose anerkannt)
Häufigkeit ca. 7,9 Mio. Menschen mit riskantem Alkoholkonsum in Deutschland (DHS-Schätzung); Verhaltenssüchte seltener, aber zunehmend relevant

Wann spricht man von Abhängigkeit?

Nach ICD-10 gilt eine Abhängigkeit als vorliegend, wenn mehrere der folgenden Merkmale innerhalb eines Jahres gemeinsam auftreten: starkes Verlangen (Craving), Kontrollverlust über Beginn oder Menge, körperliche Entzugssymptome, Toleranzentwicklung, Vernachlässigung anderer Lebensbereiche sowie fortgesetzter Konsum trotz bekannter Schäden.

Ursachen – biopsychosoziales Modell

Suchterkrankungen entstehen selten durch einen einzigen Faktor. Biologische Veranlagung (u. a. im Dopaminsystem), psychische Belastungen wie Stress oder geringes Selbstwertgefühl sowie soziale Faktoren wie Umfeld und Verfügbarkeit wirken zusammen. Suchtmittel wirken zunächst positiv – sie entspannen, lindern Angst oder steigern kurzfristig die Leistung. Genau diese anfänglich positive Wirkung ist häufig der Einstieg in eine spätere Abhängigkeit.

Prävention

Verhaltensprävention (Aufklärung, Stärkung von Schutzfaktoren) und Verhältnisprävention (z. B. Jugendschutz, Werbebeschränkungen) ergänzen sich. Strukturelle Maßnahmen wirken dabei häufig unabhängiger von individueller Motivation als reine Aufklärung.

Relevanz für die berufliche Rehabilitation

Suchterkrankungen können sowohl die eigene Erkrankung eines Teilnehmenden betreffen als auch als Belastungsfaktor über betroffene Angehörige hineinwirken. Im Ausbildungsalltag kann sich das unter anderem in schwankender Zuverlässigkeit oder Konzentrationsschwankungen äußern.

Umgang – allgemeine Grundsätze

  • Sucht als Erkrankung verstehen, nicht moralisch bewerten
  • Sachlich beobachten und dokumentieren statt selbst zu diagnostizieren
  • Auffälligkeiten ruhig und nicht anklagend ansprechen
  • Frühzeitig an Suchtberatungsstellen, Betriebsarzt oder sozialpädagogischen Dienst weitervermitteln
  • Ein Rückfall ist häufig Teil des Genesungsprozesses, kein endgültiges Scheitern

Rechtliche Grundlagen

Norm Bezug
§ 2 SGB IX Suchterkrankung als Behinderung oder drohende Behinderung
§ 117 SGB III Zugang zur BvB-Reha bei psychischer Erkrankung inkl. Sucht
§ 167 SGB IX Betriebliches Eingliederungsmanagement bei längeren Fehlzeiten

Quellen:

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