Angststörungen
Angststörungen sind durch übermäßige, unkontrollierbare Angst gekennzeichnet, die nicht der tatsächlichen Bedrohungslage entspricht. Sie sind die häufigste Gruppe psychischer Erkrankungen in Deutschland und treten in der beruflichen Rehabilitation oft als Begleiterkrankung auf.
Kurz gesagt
Angst ist zunächst eine sinnvolle Schutzfunktion. Erst wenn sie unangemessen stark, unkontrollierbar und anhaltend wird und den Alltag deutlich einschränkt, spricht man von einer Angststörung.
Grundlagen
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| ICD-10-GM | F40 (phobische Störungen, z. B. Agoraphobie, Soziale Phobie, spezifische Phobien) · F41 (andere Angststörungen, z. B. Panikstörung, Generalisierte Angststörung) |
| Häufigkeit | ca. 15–20 % Lebenszeitprävalenz in Deutschland – häufigste Gruppe psychischer Störungen überhaupt |
| Beginn | Soziale Phobie häufig bereits im Jugendalter, Panikstörung eher im 20.–30. Lebensjahr |
Erscheinungsformen
- Agoraphobie: Angst vor Situationen, aus denen eine Flucht schwierig wäre (Menschenmengen, öffentliche Verkehrsmittel)
- Spezifische Phobien: Angst vor bestimmten Objekten oder Situationen (z. B. Höhe, Tiere, Spritzen)
- Panikstörung: wiederkehrende Panikattacken mit Herzrasen, Atemnot, Schwindel – erreichen innerhalb weniger Minuten ihren Höhepunkt und klingen meist nach 10–20 Minuten wieder ab; nicht lebensbedrohlich, fühlt sich aber so an
- Generalisierte Angststörung: anhaltende, diffuse Sorgen über viele Lebensbereiche, oft begleitet von Anspannung und Schlafstörungen
Die Soziale Phobie ist in der BVB-Reha so häufig, dass sie einen eigenen Artikel hat, siehe Soziale Phobie.
Ursachen
Angststörungen entstehen meist aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren: belastende Lebensereignisse, anhaltender Stress, erlernte Angstreaktionen sowie eine genetische Veranlagung zu erhöhter Ängstlichkeit.
Relevanz für die berufliche Rehabilitation
Im Ausbildungsalltag zeigt sich das unter anderem bei neuen Situationen, Präsentationen vor der Gruppe oder in Prüfungssituationen – von starkem Rückzug bis zu Fehlzeiten aus Vermeidung.
Umgang – allgemeine Grundsätze
- Vorhersehbare Strukturen und angekündigte Abläufe schaffen Sicherheit
- Soziale Anforderungen schrittweise dosieren statt sofort volle Beteiligung zu erwarten
- Niemanden öffentlich bloßstellen, Kritik unter vier Augen
- Angst ernst nehmen, ohne zu dramatisieren – aber auch ohne Vermeidung dauerhaft zu fördern
Rechtliche Grundlagen
| Norm | Bezug |
|---|---|
| § 2 SGB IX | Angststörung als Behinderung oder drohende Behinderung |
| § 117 SGB III | Zugang zur BvB-Reha |
| § 65 BBiG | Nachteilsausgleich bei Prüfungen |
Quellen:
- § 2 SGB IX – Begriffsbestimmung Behinderung
- § 117 SGB III – Zugang zur BvB-Reha
- § 65 BBiG – Nachteilsausgleich bei Prüfungen
- BfArM – ICD-10-GM
- AWMF-Leitlinienregister