Traumafolgestörungen (PTBS)
Traumafolgestörungen entstehen als Reaktion auf außergewöhnlich belastende Ereignisse. In der beruflichen Rehabilitation sind sie häufig – etwa bei Teilnehmenden mit Fluchterfahrung oder einer Geschichte von Misshandlung oder Vernachlässigung.
Kurz gesagt
Nicht jede belastende Erfahrung führt zu einer PTBS. Entscheidend ist, ob typische Symptome über einen längeren Zeitraum anhalten und den Alltag deutlich beeinträchtigen.
Grundlagen
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| ICD-10-GM | F43.1 (Posttraumatische Belastungsstörung) · F43.2 (Anpassungsstörung) |
| ICD-11 (WHO, seit 2022) | 6B40 (PTBS) und erstmals als eigenständige Diagnose 6B41 (Komplexe PTBS) |
| Häufigkeit | PTBS ca. 2–8 % in der Allgemeinbevölkerung, in besonders belasteten Gruppen deutlich höher |
Erscheinungsformen
Drei Kernsymptomgruppen prägen die klassische PTBS:
- Wiedererleben: Flashbacks, Albträume, aufdrängende belastende Erinnerungen
- Vermeidung: Vermeidung von Gedanken, Orten oder Situationen, die an das Erlebte erinnern
- Übererregung: Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten
Bei wiederholten, meist zwischenmenschlichen Traumatisierungen – besonders in der Kindheit – kann sich eine Komplexe PTBS entwickeln. Sie umfasst zusätzlich Schwierigkeiten bei der Gefühlsregulation, ein stark negatives Selbstbild und Schwierigkeiten in Beziehungen.
Trigger im Ausbildungsalltag
Was für andere harmlos ist, kann für traumatisierte Menschen ein Auslöser sein – etwa laute Geräusche, unangekündigte körperliche Nähe, bestimmte Gerüche oder Konflikte in der Gruppe. Trigger sind von außen selten vorhersehbar.
Relevanz für die berufliche Rehabilitation
Teilnehmende mit Traumaerfahrung – etwa mit Fluchthintergrund – zeigen im Ausbildungsalltag mitunter starke Reaktionen bei Konflikten, wechselnde Konzentrationsfähigkeit je nach Sicherheitsgefühl oder einen langsamen, vorsichtigen Vertrauensaufbau.
Umgang – allgemeine Grundsätze
- Sicherheit zuerst: Erst wenn sich ein Mensch sicher fühlt, ist Lernen möglich
- Verlässliche Routinen, Veränderungen ankündigen statt überraschen
- Ruhige, klare Kommunikation, körperliche Nähe ankündigen
- Verlässlichkeit ist wichtiger als große Wärme – Versprechen nur machen, wenn sie haltbar sind
- Bei starker Belastung oder Krisenzeichen frühzeitig Fachkräfte einbeziehen
Rechtliche Grundlagen
| Norm | Bezug |
|---|---|
| § 2 SGB IX | PTBS als psychische Behinderung |
| § 117 SGB III | Zugang zur BvB-Reha |
| § 65 BBiG | Nachteilsausgleich bei Prüfungen |
Quellen:
- § 2 SGB IX – Begriffsbestimmung Behinderung
- § 117 SGB III – Zugang zur BvB-Reha
- § 65 BBiG – Nachteilsausgleich bei Prüfungen
- BfArM – ICD-10-GM
- WHO – ICD-11 Browser
- AWMF-Leitlinienregister