Depressive Störungen

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Depressive Störungen sind durch anhaltend gedrückte Stimmung, Antriebslosigkeit und Freudlosigkeit gekennzeichnet. Sie zählen weltweit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und sind in der beruflichen Rehabilitation sehr präsent – oft als Begleiterkrankung oder als Reaktion auf wiederholte Misserfolgs- und Ausgrenzungserfahrungen.

Kurz gesagt
Depression ist mehr als schlechte Laune – eine anhaltende, den Alltag einschränkende Erkrankung, die professionelle Behandlung braucht, keine Willensfrage.

Grundlagen

Merkmal Angabe
ICD-10-GM F32 (depressive Episode) · F33 (rezidivierende depressive Störung) · F34.1 (Dysthymia, chronisch gedrückte Stimmung über mehr als 2 Jahre)
Häufigkeit ca. 15–20 % Lebenszeitprävalenz; Frauen etwa doppelt so häufig betroffen wie Männer
Beginn häufig zwischen dem 15. und 30. Lebensjahr

Erscheinungsformen

Hauptsymptome sind gedrückte Stimmung, Interessenverlust und Antriebslosigkeit. Hinzu können unter anderem verminderte Konzentration, geringes Selbstwertgefühl, Schuldgefühle, Schlafstörungen und ein verminderter Appetit kommen.

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zeigt sich Depression oft anders als im Lehrbuch: eher Reizbarkeit oder aggressives Verhalten statt sichtbarer Traurigkeit, dazu körperliche Beschwerden ohne organischen Befund und Leistungseinbrüche.

Suizidalität ernst nehmen
Hinweise auf Suizidgedanken müssen immer ernst genommen werden. Im Krisenfall: Notruf 112 oder die bundesweite Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 (kostenfrei, rund um die Uhr).

Relevanz für die berufliche Rehabilitation

Depression zeigt sich im Ausbildungsalltag unter anderem durch häufige Fehlzeiten, verlangsamtes Arbeitstempo, sozialen Rückzug und eine Tendenz, Kritik als Bestätigung der eigenen Wertlosigkeit zu erleben.

Umgang – allgemeine Grundsätze

  • Eine verlässliche, wertschätzende Beziehung aufbauen – Kontinuität zählt
  • Kein Druck zu guter Stimmung, „Reiß dich zusammen" ist kontraproduktiv
  • Kleinen Fortschritten bewusst Beachtung schenken
  • Klare, überschaubare Aufgaben statt Überforderung
  • Bei anhaltenden oder schweren Symptomen frühzeitig an Fachkräfte weiterverweisen – Ausbilder sind keine Therapeuten

Rechtliche Grundlagen

Norm Bezug
§ 2 SGB IX Depression als Behinderung oder drohende Behinderung
§ 117 SGB III Zugang zur BvB-Reha
§ 65 BBiG Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Quellen:

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