Körperbehinderungen

Aus Gartenwerker
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Körperbehinderungen und chronische Erkrankungen umfassen dauerhafte Einschränkungen der Bewegung, Koordination oder körperlichen Funktionsfähigkeit. Manche sind auf den ersten Blick sichtbar, viele chronische Erkrankungen dagegen nicht – wirken sich aber ebenso auf Leistungsfähigkeit und Alltag aus.

Kurz gesagt
Nicht jedes Handicap sieht man von außen. Wer an einem Tag langsamer arbeitet oder eine Pause mehr braucht, hat dafür häufig einen Grund, der nicht sichtbar ist.

Grundlagen

Merkmal Angabe
ICD-10-GM u. a. G80 (Zerebralparese), G40 (Epilepsie), diverse M-Kodes (Muskel-Skelett-Erkrankungen) sowie zahlreiche weitere Codes für chronische Erkrankungen
Besonderheit Körperbehinderungen sind oft sichtbar, chronische Erkrankungen häufig unsichtbar

Erscheinungsformen

Bewegungseinschränkungen – Beispiele:

  • Zerebralparese: motorische Störungen durch eine frühkindliche Hirnschädigung
  • Querschnittslähmung: vollständige oder teilweise Lähmung
  • Muskelerkrankungen und Gelenkerkrankungen mit Schmerzen oder eingeschränkter Beweglichkeit

Chronische Erkrankungen – Beispiele:

  • Epilepsie: mit Anfallsrisiko und entsprechenden Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz
  • Diabetes mellitus: u. a. Risiko einer Unterzuckerung
  • chronische Schmerzerkrankungen: schwankende Leistungsfähigkeit
  • Asthma/COPD: Einschränkungen bei körperlicher Belastung

Epilepsie – kurz erklärt

Epilepsie ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen. Bei einem generalisierten Anfall gilt: Person nicht festhalten, Verletzungsgefahr beseitigen, Kopf schützen, nach dem Anfall in die stabile Seitenlage bringen. Notruf 112, wenn ein Anfall länger als 5 Minuten dauert, eine Verletzung vorliegt, nach 10 Minuten kein Bewusstsein zurückkehrt oder ein zweiter Anfall folgt.

Relevanz für die berufliche Rehabilitation

Im Ausbildungsalltag können sich körperliche Belastungsgrenzen, sicherheitsrelevante Einschränkungen bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Arbeiten in der Höhe oder an laufenden Maschinen bei Epilepsie) oder Fehlzeiten durch Arzttermine und Krankheitsschübe zeigen.

Umgang – allgemeine Grundsätze

  • Barrierefreiheit prüfen (Zugänge, Werkbänke, Sanitärräume)
  • Aufgaben an körperliche Möglichkeiten anpassen, alternative Tätigkeiten an schwächeren Tagen anbieten
  • Technische Hilfsmittel und Förderung über das Integrationsamt klären
  • Offenes Gespräch über Einschränkungen ermöglichen, aber keine Offenbarungspflicht – Informationen nur mit Zustimmung weitergeben

Rechtliche Grundlagen

Norm Bezug
§ 2 SGB IX Körperbehinderung als Behinderung
§ 185 SGB IX Begleitende Hilfen des Integrationsamts (technische Arbeitshilfen, Umbaumaßnahmen)
§ 65 BBiG Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Quellen:

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